Interdisziplinär
Koordinierung interdisziplinärer Fachkompetenzen
Koordinierung interdisziplinärer Fachkompetenzen
Koordinierung des Informationsmanagements aller beteiligten Partner
Bedarfsgerechte Begleitung inklusive Umsetzung
Sanierung in Eigenverwaltung
Bei der Sanierung in Eigenverwaltung übernehmen Sie selber sämtliche Aufgaben des Insolvenzverwalters. Es stehen Ihnen damit folglich einige der Sonderrechte des Insolvenzverwalters zu (z.B. verkürzte Kündigungsfristen). Die Eigenverwaltung kann mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt oder durch Zustimmung aus Reihen der Gläubiger erlangt werden. Sie, als Antragsteller müssen vom Gericht als für kaufmännisch und persönlich für geeignet befunden werden, um Ihr Unternehmen auch in dieser Situation führen zu können. Ausschlaggebend ist hierfür in der Regel Ihr bisheriges Verhalten gegenüber den Gläubigern sowie die Höhe der Verbindlichkeiten und die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Wir unterstützen Sie gern durch ein ausgearbeitetes Sanierungskonzept, das die Entscheidung des Gerichts positiv beeinflusst und so die möglichen Bedenken, „der Schuldner will nur sich selbst sanieren“ garantiert ausräumt.
Ist diese erste Hürde genommen und das Gericht hat die Eigenverwaltung angeordnet, ist dies immer nur eine vorläufige Entscheidung. Die erst noch durch die Gläubigerversammlung bestätigt werden muss.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts für die Eigenverwaltung können nicht einlegt werden. Die erste Gläubigerversammlung kann aber, mit Zustimmung des Schuldners, die Eigenverwaltung ebenso beantragen. Diese muss dann vom Insolvenzgericht angeordnet werden. Ihnen wird dafür ein Sachwalter zu Seite gestellt, der für die Überwachung der Geschäftsführung, (auch die Ausgaben für die private Lebensführung), der Anzeige der Massenunzulänglichkeit, der Aufstellung eines Insolvenzplans oder der Anmeldung von Insolvenzforderungen zuständig ist.
Wie wäre es, wenn Sie Ihrem Sachwalter vertrauen können ohne Vorbehalte und Angst „über den Tisch gezogen zu werden“?
Die Beratergruppe vertritt 100 % Ihre Interessen – Wir schützen Sie!
„In einer für mich ausweglosen Situation hat Herr Bartels von der Beratergruppe die bestehenden Probleme transparent und verständlich gemacht. Das war die Grundlage für die folgenden Sanierungsschritte. Die Transparenz hat auch mich zu der Erkenntnis geführt, dass die Insolvenz meiner GmbH nicht das Ende ist, sondern die Chance der Sanierung bietet. Die laufende Begleitung bei der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen und die gesteuerte Insolvenz hat mich sowohl operativ als auch psychisch entlastet. Es wurde eine neue Gesellschaft gegründet und das operative Geschäft übernommen. Nach der Sanierung meines Unternehmens kann ich wieder mit optimistisch in die Zukunft schauen. Kleiner aber feiner ist das Ergebnis. Ohne die Hilfeleistung von Außen wäre ich sicher auch privat in die Insolvenz gegangen und hätte somit alles verloren.“
Bernd H. aus W.
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